Mitgliedschaften

Fördermitgliedschaften und Mitgliedsbeiträge

Fördermitgliedschaft mit Nutzung des Hochschulsportprogramms

Der Verein zur Förderung des Hochschulsports an der Universität Würzburg bietet allen, die am Hochschulsport in Bayern teilnahmeberechtigt sind oder waren, die Möglichkeit, durch die Mitgliedschaft im Förderverein auch das Hochschulsportprogramm in vollem Umfang zu nutzen. Für Interessenten die außerhalb Bayerns studiert haben oder beschäftigt werden, kann eine Ausnahme erteilt werden , wenn eine besondere Verbundenheit zum Würzburger Hochschulsport und die Bereitschaft zu dessen Förderung bekundet wird.

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 € pro Geschäftsjahr.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Studienjahr (WS + SS), 01.10.-30.09.

Zahlungsweise
Mitgliedsbeiträge werden durch Lastschriftverfahren vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres (01.09.-15.09.) im Voraus eingezogen. Bei Rücklastschrift wird das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser Mahnung nach § 5 Der Satzung vom Förderverein ausgeschlossen.

Bei Neuaufnahmen ist eine Zulassung zum Allgemeinen Hochschulsport erst möglich, wenn die Jahresgebühr entrichtet wurde. Die Jahresgebühr wird durch ein Einzugsverfahren erhoben. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Ende des Wintersemesters gegen Ende Februar.  

Wenn der Eintritt eines neuen Mitgliedes nach dem jährlichen Einzugstermin der Beiträge erfolgt, ist der Mitgliedsbeitrag ausnahmsweise zu überweisen.

Bei Rücklastschriften wird nach einer Frist von einer Woche davon ausgegangen, dass der Antrag auf Aufnahme zurückgenommen wurde.

Kündigung des Fördervereins des Uni Würzburg
Für die Beendigung der Mitgliedschaft gilt § 4 der Satzung. Die Kündigung ist schriftlich und nur zum Ende des Geschäftsjahres (30.09.), unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, möglich.

Änderung der Bankverbindung 
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, nutzen Sie bitte das entsprechende Formblatt und lassen es uns per Post mit Originalunterschrift zukommen.

Sonstiges:
Laut Auskunft Finanzamt für Körperschaften ist der Förderverein zwar gemeinnützig, der Mitgliedsbeitrag kann allerdings steuerlich nicht geltend gemacht werden, da er nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zufließt. Bei den Entgelten erübrigt sich die Frage, da diese eine Leistung für die Inanspruchnahme des Hochschulsports sind. Bescheinigungen werden daher nicht ausgestellt.  

Gebühren für die Nutzung des Hochschulsports
Hochschulsport berechtigte Mitglieder entrichten bei erstmaliger Anmeldung zum Hochschulsport 10 € für den Ausweis und 25 € Semestergebühr.

Zur Ausstellung des Ausweises ist ein Passbild erforderlich. Die Semestergebühr fällt immer zu Beginn des Semesters an und muss zu den angegebenen Zeiten (siehe Homepage des Sportzentrums) bei der Eingangskontrolle zu den Sportstätten entrichtet werden. Das Mitglied erhält eine farbige Semestermarke für seinen Ausweis.

Der gesamte Zahlungsverkehr erfolgt bargeldlos mit der Julius-Maximilian-Universitäs-Karte (JMU-Karte), die beim Studentenwerk in Würzburg am Exerzierplatz erworben werden kann.

Die Teilnahme am Hochschulsport ist von der Semestergebühr abgesehen kostenfrei. Einige Angebote sind aber zusätzlich kostenpflichtig.  

(Siehe Infos im Internet: www.hochschulsport.uni-wuerzburg.de)  

Weitere Informationen / Fragen & Antworten:

fv-hochschulsport@uni-wuerzburg.de
Fördermitgliedschaft

Als Fördermitglied unterstützen Sie uns mit einer regelmäßigen Spende und tragen dazu bei, dass wir unsere Projekte langfristig planen und Studierenden, die das Sportangebot der Universität wahrnehmen, dauerhafte Hilfe zukommen lassen können.

Wie bei der Vereinsmitgliedschaft, ist die Fördermitgliedschaft selbstverständlich auch steuerlich absetzbar.

Bei einer Fördermitgliedschaft handelt es sich um keine Vereinsmitgliedschaft.

Fördermitglieder sind daher nicht stimmberechtigt.


Spendenkonto:
VR-Bank Würzburg Verein zur Förderung des Hochschulsports 
an der Universität Würzburg e.V.
Spendenkonto: DE 40 7909 0000 0202 0053 95
BIC: GENODEFF1WU1
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